
BRIEFE ENTSPANNT ÖFFNEN
Das Insolvenzrecht kann Ihre wirtschaftliche Situation neu ordnen.
Sie zählen 1 + 1 zusammen.
Die Insolvenz ist die kaufmännisch richtige Lösung für Sie, wenn:
- Ihr pfändbares Einkommen der nächsten 6 Jahre nicht zur Tilgung aller Schulden ausreicht.
- andere Vermögenswerte fehlen.
Sie durchlaufen das Verfahren der Verbraucherinsolvenz (auch private Insolvenz) oder der Regelinsolvenz. Beide führen zur Restschuldbefreiung. Die Formfrage entscheidet die Kanzlei.
Der Insolvenzantrag ist Ihr Ticket zur Entschuldung.
Der Vorgang ist simpel. Sie vereinbaren zwei Termine: einen mit der Kanzlei und einen mit Ihrem Insolvenzverwalter oder Treuhänder. Im Hintergrund wird der Rest erledigt.
Das Schwierigste: Ihr mulmiges Bauchgefühl. Und der mutige Blick nach vorn.
Wenn Sie sich von Ihren Schulden trennen wollen – die Kanzlei begleitet Sie im Insolvenzverfahren. Damit Sie Ihre Briefe wieder entspannt öffnen können.
Insolvenz der Privatperson
Der Schuldner ist ebenso wenig schuldig, wie der Gläubiger gläubig. Die private Insolvenz für den Schuldner als Privatperson ist die Verbraucherinsolvenz.
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Insolvenz des ehemals selbstständig Tätigen
Sie haben unternehmerische Erfahrung gesammelt und sie mussten Ihr Gewerbe einstellen. Ihre Erfahrung ist wertvoll. Doch ohne Schuldenlast profitieren Sie besser davon. Ob Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz prüft die Kanzlei.
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Insolvenz des Selbstständigen
Prognosen sind unsicher – vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen. Als Unternehmer in der Regelinsolvenz:
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Wie wir es machen
Weg von den Schulden – der Weg zur Restschuldbefreiung: die einzelnen Schritte:
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