RESTSCHULDBEFREIUNG
Wie es im Gesetz steht:
§ 1 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO) – Ziele des Insolvenzverfahrens:
Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
Es sind zwei …
Der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung wird zusammen mit Ihrem Insolvenzantrag gestellt. Aber: das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren sind zwei verschiedene Verfahren.
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Genau 1.009.502 Insolvenzverfahren natürlicher Personen wurden seit Einführung der Restschuldbefreiung im ersten Jahrzehnt eröffnet (Quelle Statistisches Bundesamt, Wiesbaden; Zeitraum 01.01.1999 bis 31.12.10). Das sind (fast) 1.009.502 Anträge auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Bis 2020 hat sich die Zahl zwischenzeitlich mehr als verdoppelt.
Verfahrenshindernisse
Die wiederholte Beantragung der Erteilung der Restschuldbefreiung ist mit Sperrfristen verbunden.
Die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens wollen gedeckt sein.
Im Rahmen der Verfahrenskostenstundung prüft das Insolvenzgericht kursorisch Ihre Aussicht auf die Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Stundung der Verfahrenskosten kann abgelehnt werden, wenn offenkundig die Restschuldbefreiung nicht erreicht werden kann.
Im Rahmen der Verbraucherinsolvenz können nicht erfüllte Auflagen die Rücknahme der Anträge fingieren.
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Deliktische Forderungsanmeldung
Ein Insolvenzgläubiger meldet seine Forderung zur Insolvenztabelle an. Behauptet er dabei als Grund der Forderung eine vorsätzlich unerlaubte Handlung, wird dies als deliktische Forderung vermerkt. Deliktische Forderungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Hier müssen Sie handeln.
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Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung
Dem redlichen Schuldner gebührt die Restschuldbefreiung am Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung. Dem unredlichen wird sie – auf Antrag eines Insolvenzgläubigers – verwehrt.