PRIVATPERSON UND PRIVATE INSOLVENZ

Der Schuldner ist ebenso wenig schuldig, wie der Gläubiger gläubig.

Sie sind in eine wirtschaftliche Schieflage geraten: Das Insolvenzrecht löst diese Krise auf juristische Weise – im Interesse aller Beteiligten.

Verbraucherinsolvenz – die private Insolvenz

Das Verbraucherinsolvenzverfahren in Deutschland mit dem Ziel der Restschuldbefreiung geht ins zweite Jahrzehnt. 111.524 eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren im Jahr 2010 (Quelle Statistisches Bundesamt, Wiesbaden) sprechen eine deutliche Sprache. Die Entschuldung über ein Insolvenzverfahren ist als eine Lösungsvariante angenommen.

Wann sich die Privatinsolvenz rechnet

Die Privatinsolvenz ist sinnvoll, wenn die Summe Ihrer pfändbaren Einkünfte und die Verwertung von Vermögenswerten mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in den nächsten 6 Jahren zur vollständigen Schuldentilgung – einschließlich Zinsen und Kosten – nicht ausreicht. Die neuen Pfändungstabellen gelten ab 01.07.2011.

Der Ansatz: Sie lassen sich vom Insolvenzgericht ins Blatt schauen und erhalten dafür einen Schuldenerlass. Nach sechs Jahren kommt es – mit wenigen Ausnahmen – zur vollständigen Restschuldbefreiung.

Bis dahin stellen Sie Ihre pfändbaren Einkünfte zur Verfügung – falls Sie welche erzielen. Vorhandenes Vermögen wird im eröffneten Insolvenzverfahren verwertet – wenn Pfändungsschutzvorschriften nichts anderes sagen.

Verbraucherinsolvenz – die einzelnen Schritte zur Restschuldbefreiung:
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